Warum Sie den §314 VVG unbedingt kennen sollten: Ein Leitfaden für Immobilienbesitzer
Hallo liebe Leserinnen und Leser,
heute widmen wir uns einem Thema, das auf den ersten Blick eher trocken wirkt, aber durchaus seinen Reiz hat – zumindest für diejenigen unter Ihnen, die sich intensiv mit Immobilien, Versicherungen und dem ganzen Drumherum befassen. Die Rede ist vom §314 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG).
Ein bisschen Rechtskunde gefällig?
Der §314 VVG regelt die Kündigung von Versicherungsverträgen in besonderen Fällen. Auf den Punkt gebracht: Es geht darum, wie und wann man aus einem Versicherungsvertrag herauskommt, wenn man wirklich muss.
Warum ist das wichtig für Immobilienbesitzer?
Ganz einfach! Als Immobilienbesitzer, ob Neubau oder Tiny-Haus, müssen Sie eine Vielzahl von Versicherungen abschließen: Hausratversicherung, Wohngebäudeversicherung, vielleicht auch eine spezielle Versicherung für Ihre Photovoltaikanlage. In solch einem Dschungel von Policen ist Flexibilität Gold wert. Der §314 VVG kann hierbei Ihre persönliche Geheimwaffe sein.
Die Highlights des §314 VVG
- Außerordentliche Kündigung: Dieser Paragraph gibt Ihnen die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Das können beispielsweise Nichtzahlungen der Versicherungsprämien sein oder wenn der Versicherer seine Leistungen nicht erbringt.
- Fristen: Sie können nicht einfach aufstehen und sagen, „Ich kündige!“ (obwohl das sehr befreiend klingen mag). Es gibt Fristen und Formalitäten, die eingehalten werden müssen.
- Kündigung durch Versicherer: Achtung, auch der Versicherer kann das Recht zur außerordentlichen Kündigung nutzen. Also immer schön die Prämien zahlen und die Vertragsbedingungen beachten!
Ein Praxistipp zum Schluss
Stellen Sie sich vor, Ihre Photovoltaikanlage wird durch einen Sturm beschädigt und die Versicherung will nicht zahlen. Ein Albtraum, nicht wahr? In so einem Fall könnte der §314 VVG Ihr Licht am Ende des Tunnels sein. Er ermöglicht Ihnen die Möglichkeit, den Vertrag fristlos zu kündigen und sich nach einer Versicherung umzuschauen, die Ihre Anlage nicht als dekoratives Dachaccessoire betrachtet.
Witz des Tages:
Warum haben Juristen so glatte, faltenfreie Gesichter?
Weil sie keine Emotionen haben! 😄
Bis zum nächsten Mal und denken Sie dran: Ein wenig Rechtskunde hier und da hat noch niemandem geschadet!
Herzliche Grüße,
Ihr Team von Der Baufi Berater
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