Kreditschulden – was Kreditnehmer wissen sollten
Ein Kredit kann helfen, finanzielle Engpässe zu überbrücken, und ist auch oft für größere Anschaffungen notwendig, wenn die eigenen Mittel nicht ausreichen. Wer eine Immobilie kaufen oder ein Haus bauen möchte, benötigt in der Regel immer einen Kredit. Jeder, der einen Kredit aufnimmt, hat Kreditschulden. Das ist kein Problem, wenn die Raten in jedem Monat pünktlich zurückgezahlt werden. Gerät der Kreditnehmer mit der Ratenzahlung in Rückstand, kann das schnell in die Schuldenfalle führen. Daher kommt es darauf an, den Kredit sorgfältig zu planen.
Kreditschulden und deren Folgen
Kreditschulden entstehen bei der Kreditaufnahme. Der Kreditnehmer wird zum Schuldner, da er der Bank die Kreditsumme schuldet. Die Kreditschulden setzen sich aus dem Tilgungsanteil und dem Zinsanteil zusammen und müssen pünktlich zurückgezahlt werden. Wenn der Kreditnehmer die Raten in jedem Monat pünktlich begleicht, werden die Schulden immer kleiner, bis der Kreditnehmer schließlich schuldenfrei ist. Die Kreditschulden haben in diesem Fall keine Folgen.
Aus verschiedenen Gründen wie Arbeitslosigkeit, Krankheit, Trennung vom Partner oder der Aufnahme eines weiteren Kredits kann es passieren, dass der Kreditnehmer die Raten nicht pünktlich zurückzahlt. Gerät er mit der Ratenzahlung in Rückstand, kann das schwerwiegende Folgen haben.
Das sind die möglichen Folgen von Kreditschulden, wenn sie nicht zurückgezahlt werden:
- Der Kredit kann von der Bank gekündigt werden, sodass die noch offene Restschuld sofort in einer Summe beglichen werden muss.
- Die Bank kann ein gerichtliches Mahnverfahren gegen den Schuldner einleiten und als letztes Mittel die Zwangsvollstreckung veranlassen.
- Die Bank kann das vorhandene Bankguthaben mit der bestehenden Restschuld verrechnen.
Darüber hinaus führen die nicht beglichenen Kreditschulden zu einem negativen Eintrag bei der Schufa. Der Kreditnehmer hat, solange der negative Schufa-Eintrag besteht, Probleme, Verträge abzuschließen. Ein Kredit wird ihm bei einem negativen Schufa-Eintrag nicht gewährt.
Wichtig: Schlimmstenfalls können nicht beglichene Kreditschulden in die Privatinsolvenz führen. Die Privatinsolvenz ist mit erheblichen Konsequenzen verbunden, doch ist der Betroffene nach drei Jahren schuldenfrei.
Kreditschulden und Verjährung
Kreditschulden unterliegen der Verjährung. Der Gläubiger kann seine Schulden geltend machen, solange seine Ansprüche nicht verjährt sind. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt in Paragraf 195 die dreijährige Verjährungsfrist. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Das Gesetz bewahrt mit der Verjährungsfrist Rechtssicherheit für beide Seiten.
Hat die Bank den Kreditvertrag gekündigt, da der Kreditnehmer seine Raten nicht beglichen hat, wird die Verjährung für den Kreditnehmer frühestens drei Jahre nach der Kündigung durch die Bank wirksam.
Bei Kreditschulden ist für den Beginn der Verjährung der Zeitpunkt entscheidend, zu dem der Anspruch auf Rückzahlung entstanden ist. Wurde im Darlehensvertrag eine bestimmte Zeit für die Rückzahlung vereinbart, entsteht mit diesem Zeitpunkt der Rückzahlungsanspruch.
Nicht immer wird ein Zeitpunkt für die Rückzahlung vereinbart. Das ist beispielsweise bei einem Dispokredit der Fall. Die Fälligkeit hängt davon ab, zu welchem Zeitpunkt der Vertrag durch den Kreditgeber oder den Kreditnehmer gekündigt wird.
Verjährung bei Krediten mit Verbraucherdarlehensvertrag
Wurde das Darlehen mit einem Verbraucherdarlehensvertrag gewährt, kann sich die Verjährung als kompliziert erweisen. Ein Verbraucherdarlehensvertrag ist ein Vertrag zwischen einer Bank als Kreditgeber und einer Privatperson als Kreditnehmer. In diesem Fall gilt Paragraf 497 Absatz 3 BGB. Gerät der Schuldner in Verzug, da er seine Raten zu spät bezahlt, wird die Verjährung bis zu zehn Jahre gehemmt.
Die Verjährung wird mit der Hemmung unterbrochen. Voraussetzung dafür ist eine Mahnung des Kreditnehmers durch die Bank. Aus verschiedenen Gründen kann eine Verjährung gehemmt werden:
- gegen den Kreditnehmer wird eine Klage erhoben
- Schuldner und Gläubiger verhandeln über den Schuldenausgleich
- Zwischen beiden Parteien wurden Ratenzahlungen vereinbart
Steuerliche Absetzbarkeit von Kreditschulden
Ein Kredit verursacht Kosten in Form von Zinsen. Die Zinsen zahlt der Kreditnehmer mit den Kreditraten zurück. Unter bestimmten Voraussetzungen sind Kreditschulden steuerlich absetzbar. Lediglich die Zinsen können steuerlich abgesetzt werden, wenn die Voraussetzungen vorliegen.
Nur dann, wenn es sich um einen Immobilienkredit oder einen Modernisierungskredit für eine Immobilie handelt und die Immobilie vermietet wird, können Hausbesitzer den Zinsanteil steuerlich geltend machen und als Werbungskosten absetzen. Nutzt der Besitzer die Immobilie eigenbetrieblich für seine Selbstständigkeit, kann er die Zinsen als Betriebsausgaben absetzen.
Folgen von Kreditschulden vermeiden
Um die Folgen von Kreditschulden zu vermeiden, sollten Kreditnehmer ihren Kredit sorgfältig planen. Der Kreditnehmer sollte überlegen, in welcher Höhe er sich einen Kredit leisten kann und welche finanzielle Belastung durch die Raten möglich ist. In jedem Monat sollte noch genügend Geld für unvorhergesehene Ausgaben und zum Leben bleiben.
Um Rückstände bei der Ratenzahlung zu vermeiden, sollte der Kreditnehmer vor der Antragstellung den Kreditvergleich im Internet nutzen. Dort werden nicht nur die Zinsen bei den verschiedenen Banken angezeigt, sondern auch die Möglichkeit von Ratenpausen oder kostenlosen Sondertilgungen. Mit kostenlosen Sondertilgungen ist der Kreditnehmer schneller schuldenfrei, wenn es seine finanziellen Mittel erlauben.
Wer befürchtet, dass er mit seinen Raten in Rückstand gerät, sollte rechtzeitig das Gespräch mit der Bank suchen. Er kann eine Ratenpause vereinbaren. Die Dauer der Rückzahlung verlängert sich damit. Der Kreditnehmer kann auch eine Umschuldung vornehmen und mit der Bank andere Konditionen vereinbaren.
Wenn es zu finanziellen Engpässen kommt:
In solchen Fällen kann geprüft werden, ob bestehende Finanzierungen reduziert oder zusammengelegt werden können. Eine Umschuldung oder Umfinanzierung bietet häufig die Möglichkeit, die monatliche Belastung zu senken und mehr finanziellen Spielraum zu schaffen.
Ein unverbindlicher und kostenfreier Beratungstermin kann hier gebucht werden:
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