Eilnachricht: KfW stoppt BEG 262 und beschränkt BEG 261 zum 28.07.2022
Einmal mehr als kurzfristig hat uns gestern Abend folgende Nachricht aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz erreicht – mit zwei wichtigen Inhalten für Sie als Finanzierungskunden:
1. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) 262 Einzelmaßnahmen wird zum 28.07.2022 eingestellt.
Das bedeutet für Sie: Ab sofort können Sie keine Anträge zum Programm BEG 262 mehr beantragen – die Regelung gilt ab sofort und ohne Nachlauffrist.
2. Zum 28.07.2022 gibt es Einschränkungen und Einstellungen beim Programm BEG 261
Auch zum Förderkredit für den Neubau eines Effizienzhauses 40 NH gibt es Änderungen im Programm BEG 261, die ebenfalls ab 28.07.2022 in Kraft treten:
- Der maximale Kreditbetrag wird von 150.000 Euro auf 120.000 Euro pro Wohneinheit gesenkt – unberührt davon bleibt die Förderung von Kosten für Fachplanung/Baubegleitung und Nachhaltigkeitszertifizierung
- Der Tilgungszuschuss wird von 12,5 % auf 5 % reduziert
Zur Förderung Sanierung zum Effizienzhaus gibt es im Programm BEG 261 mit Wirkung zum 28.07.2022 diese Änderungen:
- Die Verwendungszwecke EH 100 EE und EH 100 sind nicht mehr förderfähig
- Die Tilgungszuschüsse werden reduziert – für EH 40, 40 EE, 55, 55 EE, 70, 70 EE, 85 und 85 EE um jeweils 25 %, bei EH Denkmal und Denkmal EE um jeweils 20 %
- Der iSFP (individuelle Sanierungsfahrplan) wird abgeschafft
- Gasbetriebene Anlagen und damit einhergehende Umfeldmaßnahmen werden nicht mehr gefördert
- Ein neuer Bonus in Höhe von 5 % für „Worst-Performing Building“ wird voraussichtlich zum 22.09.2022 umgesetzt
Alle bis dato bekannten Details zum Stopp und zu den Änderungen der BEG finden Sie auf der Internetseite der KfW. Bitte informieren Sie sich hierzu entsprechend.
Sobald wir mehr zu den Plänen von Bundesministerium und KfW wissen, informieren wir Sie gesondert.
Es tut uns leid, dass wir auch diese Meldung zur Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude nur so kurzfristig erhalten haben.