Mit uns finden Sie die passenden Fördermittel und Zuschüsse
Wir helfen Ihnen dabei, passende Zuschüsse oder Förderdarlehen auszumachen und richtig zu nutzen. Hauskauf, Neubau, Sanierung, Investitionen in eine neue Heizung, eine PV-Anlage, ein Elektrofahrzeug, in Barrierefreiheit oder Einbruchschutz –für all diese Investitionen stehen Fördergelder bereit.
KFW-BAUKINDERGELD
12.000 Euro Zuschuss pro Kind (10 Jahre lang je 1.200 Euro), für den Bau oder Kauf der eigenen 4 Wände
Für Familien mit Kindern und Alleinerziehende, Haushaltseinkommen von maximal 90.000 Euro bei einem Kind plus 15.000 Euro für jedes weitere Kind
Vorhaben mit Starttermin zwischen 01.01.2018 und 31.03.2021, das Baukindergeld kann nach dem Einzug einfach online hier beantragt werden.
Mit dem Baukindergeld fördert die KfW Sie, wenn Sie ein Haus bauen oder kaufen und selbst einziehen, eine Eigentumswohnung kaufen und selbst einziehen oder Ihre gemietete Wohnimmobilie kaufen und Sie weiterhin in der Wohnung bzw. dem Haus wohnen.
Mehr Förderung für Ihr Zuhause
Zusätzlich zum Baukindergeld können Sie auch andere KfW-Förderprodukte nutzen. So erhöhen Sie die Gesamtsumme Ihrer Förderungen – und das kann sich lohnen! Dabei ist es wichtig zu wissen, wann Sie jeweils den Antrag stellen müssen:
Andere KfW-Förderprodukte beantragen Sie, bevor Sie bauen, kaufen oder sanieren – Baukindergeld beantragen Sie erst, nachdem Sie in Ihr neues Zuhause eingezogen sind.
Der Zuschuß beträgt 12.000 Euro pro Kind und wird über 10 Jahre lang zu jeweils 1.200 Euro ausbezahlt (siehe auch Beispieltabelle unten)
Die KfW fördert Familien mit Kindern und Alleinerziehende, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
In Ihrem Haushalt leben Kinder unter 18 Jahren, für die Sie oder Ihr Partner Kindergeld erhalten.
Sie haben frühestens am 01.01.2018 den Kaufvertrag unterzeichnet oder die Baugenehmigung erhalten.
Ihr neues Zuhause ist zum Stichtag Ihre einzige Wohnimmobilie.
Ihr Haushaltseinkommen beträgt maximal 90.000 Euro pro Jahr bei einem Kind plus 15.000 Euro für jedes weitere Kind.
Ihr neues Eigenheim oder Ihre Eigentumswohnung befindet sich in Deutschland. Ihre Staatsangehörigkeit spielt keine Rolle.
Wichtig: Ob Sie Baukindergeld erhalten und für wie viele Kinder, hängt von Ihrer Situation am Tag der Antragstellung ab. Zwei Beispiele:
Sie erhalten das volle Baukindergeld auch für ein Kind, das am Tag nach Antragstellung 18 Jahre alt wird.
Sie erhalten kein Baukindergeld für Kinder, die nach der Antragstellung geboren werden.
Vorhaben mit Starttermin zwischen 01.01.2018 und 31.03.2021 Antrag muss spätestens 6 Monate nach dem Einzug gestellt werden (Datum Meldebestätigung der Gemeinde)
Im Rahmen Ihres Finanzierungsvorhabens schauen wir uns auch Ihre Finanzverträge an. Bei der Analyse Ihrer Vorsorge- und Absicherung orientieren wir uns an die DIN 77230 – transparenter und besser geht nicht.
Sie möchten wissen, welche Immobilie Sie sich leisten können? Dann nutzen Sie unseren Budgetrechner.
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