Baukindergeld

Baukindergeld - das Wichtigste in Kürze

wichtige frist: Die Förderung endete zum 31. März 2021

Die Förderung wird für 10 Jahre bezahlt

1 Kind - in 10 Jahren
1
2 Kinder- in 10 Jahren
1
3 Kinder - in 10 Jahren
1
Jedes weitere Kind (10 Jahre)
1

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Mit uns finden Sie die passenden Fördermittel und Zuschüsse

Wir helfen Ihnen dabei, passende Zuschüsse oder Förderdarlehen auszumachen und richtig zu nutzen. Hauskauf, Neubau, Sanierung, Investitionen in eine neue Heizung, eine PV-Anlage, ein Elektrofahrzeug, in Barrierefreiheit oder Einbruchschutz –für all diese Investitionen stehen Fördergelder bereit.

KFW-BAUKINDERGELD

Das Wichtigste in Kürze

Wieviel und für was?

12.000 Euro Zuschuss pro Kind (10 Jahre lang je 1.200 Euro), für den Bau oder Kauf der eigenen 4 Wände

Für wen und bis zu welchem Einkommen?

Für Familien mit Kindern und Alleinerziehende, Haushaltseinkommen von maximal 90.000 Euro bei einem Kind plus 15.000 Euro für jedes weitere Kind

Welcher Zeitraum und wie wird es beantragt?

Vorhaben mit Starttermin zwischen 01.01.2018 und 31.03.2021, das Baukindergeld kann nach dem Einzug einfach online hier beantragt werden.

Mit dem Baukinder­geld fördert die KfW Sie, wenn Sie ein Haus bauen oder kaufen und selbst einziehen, eine Eigentums­wohnung kaufen und selbst einziehen oder Ihre gemietete Wohn­immobilie kaufen und Sie weiterhin in der Wohnung bzw. dem Haus wohnen.

Mehr Förderung für Ihr Zuhause

Zusätzlich zum Baukinder­geld können Sie auch andere KfW-Förder­produkte nutzen. So erhöhen Sie die Gesamt­summe Ihrer Förderungen – und das kann sich lohnen! Dabei ist es wichtig zu wissen, wann Sie jeweils den Antrag stellen müssen:

Andere KfW-Förder­produkte beantragen Sie, bevor Sie bauen, kaufen oder sanieren – Baukinder­geld beantragen Sie erst, nachdem Sie in Ihr neues Zuhause eingezogen sind.

Der Zuschuß beträgt 12.000 Euro pro Kind und wird über 10 Jahre lang zu jeweils 1.200 Euro ausbezahlt (siehe auch Beispieltabelle unten)

Die KfW fördert Familien mit Kindern und Allein­erziehende, die folgende Voraus­setzungen erfüllen:

In Ihrem Haushalt leben Kinder unter 18 Jahren, für die Sie oder Ihr Partner Kindergeld erhalten.
Sie haben frühestens am 01.01.2018 den Kaufvertrag unter­zeichnet oder die Baugenehmigung erhalten.
Ihr neues Zuhause ist zum Stichtag Ihre einzige Wohn­immobilie.
Ihr Haushaltseinkommen beträgt maximal 90.000 Euro pro Jahr bei einem Kind plus 15.000 Euro für jedes weitere Kind.
Ihr neues Eigen­heim oder Ihre Eigentums­wohnung befindet sich in Deutsch­land. Ihre Staats­angehörigkeit spielt keine Rolle.

Wichtig: Ob Sie Baukinder­geld erhalten und für wie viele Kinder, hängt von Ihrer Situation am Tag der Antrag­stellung ab. Zwei Beispiele:

Sie erhalten das volle Baukinder­geld auch für ein Kind, das am Tag nach Antrag­stellung 18 Jahre alt wird.
Sie erhalten kein Baukinder­geld für Kinder, die nach der Antrag­stellung geboren werden.

Vorhaben mit Starttermin zwischen 01.01.2018 und 31.03.2021 Antrag muss spätestens 6 Monate nach dem Einzug gestellt werden (Datum Meldebestätigung der Gemeinde)

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Im Rahmen Ihres Finanzierungsvorhabens schauen wir uns auch Ihre Finanzverträge an. Bei der Analyse Ihrer Vorsorge- und Absicherung orientieren wir uns an die DIN 77230 – transparenter und besser geht nicht. 

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