Baufinanzierung in der Probezeit
Finanzieren trotz Probezeit
Im Arbeitsrecht gibt es einige Hürden, die sich durchaus auf potenzielle Immobilienkäufer auswirken können. So ist es vor Allem die zu Beschäftigungsbeginn zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbarte Probezeit, die zu der ein oder anderen Unwägbarkeit bei Häuslebauern führt. Denn in dieser festgelegten Zeitspanne der Probezeit, die zumeist drei bis sechs Monate beträgt, kann das Arbeitsverhältnis ohne Angabe von Gründen beidseitig aufgekündigt werden. Dies wiederum hat für den Arbeitnehmer dann unter Umständen auch Auswirkungen auf seine Kreditwürdigkeit bei den Banken. Finanzieren trotz Probezeit – die Experten von Der Baufi Berater geben in diesem Blog-Beitrag Tipps zum Finanzieren trotz Probezeit.
Zwar ist die Beantragung und Genehmigung eines Baufinanzierungsdarlehens während der Probezeit nicht gänzlich auszuschließen, allerdings sind die Hürden recht hoch. Die Kreditvergaberichtlinien der einzelnen Banken sind unterschiedlich. Hierzu erhalten Sie von den Experten bei Der Baufi Berater wichtige Hilfestellung. Denn in den allermeisten Fällen wird ein Baufinanzierungskredit erst nach Beendigung der Probezeit des Kreditnehmers genehmigungsfähig. Aus diesem Grund ist es auch wichtig, etwas tiefer in diesen speziellen Bereich einzutauchen. Es gibt jedoch Ausnahmen – beispielsweise könnte während Ihrer Probezeit ein bonitätsstarker Partner in die Baufinanzierung als Bürge eintreten. Die Umstände und Kosten, die hierdurch verursacht werden, müssen jedoch genau abgewogen werden.
Grundvoraussetzungen für eine Baufinanzierung in der Probezeit
Grundsätzlich ist die Vergabe von Baudarlehen an zahlreiche Bedingungen geknüpft. Eine davon stellt die Bonität, also die Zahlungsfähigkeit, des Kreditnehmers dar. Weiterhin müssen diese dauerhaft zahlungsfähig sein. Durch die Wohnimmobilienrichtlinie vom März 2016 wird dabei sogar bis hinein ins Rentenalter der Darlehenskunden geprüft. So lautet der Gesetzestext hier, dass beim Immobilienkauf die Kreditraten auch wirklich langfristig getragen werden können. Hierzu wird ein gesichertes Einkommen vorausgesetzt. Dieses ist gleichzeitig auch eine der bedeutendsten Kriterien bei der Darlehensgewährung für die Bank. Kein Wunder also, dass von den Instituten hierzu die Unterlagen äußerst kritisch geprüft werden.
Da ein Kreditgenehmigungsverfahren für Außenstehende auf den ersten Blick oft nicht so schnell durchschaubar ist, sollen die Beweggründe der Banken für eine Darlehenszu- oder Absage im Folgenden näher erläutert werden:
Auf jeden Fall stellen sich den Kollegen in den Kreditabteilungen diverse Fragen hinsichtlich der Probezeit des Antragstellers. Handelt es sich zum Beispiel um einen nahtlosen Übergang von einem zum nächsten Beschäftigungsverhältnis? Oder wurde die Arbeitsstelle in der Vergangenheit oft zugunsten der Bank gewechselt? Dies lässt dann vielleicht Rückschlüsse auf die Zuverlässigkeit des Kunden zu. In einem solchen Fall kann man davon ausgehen, dass die Banken erst einmal abwarten, bis sie sich auf eine Kreditzusage einlassen.
Gibt es dann eigentlich überhaupt eine Baufinanzierung während der Probezeit?
Wie bereits zuvor kurz angerissen, sind es eher die Ausnahmen, dass sich Banken auf die Kreditvergabe an einen Kunden während der Probezeit einlassen. Im Folgenden sind einige Voraussetzungen, die auf jeden Fall gegeben sein müssen.
Zur Person:
- Es dürfen keine negative Schufaeinträge vorhanden sein
- die Bonität des Kreditnehmers muss hervorragend sein
- die Kapitaldienstfähigkeit muss zwischen 40 und 50 Prozent der Ratenbelastung betragen
- die bisherige Zahlungsmoral muss nachweislich positiv sein
- der Verschuldungsgrad muss gering sein
- die Eigenkapitalquote sollte 20 oder mehr betragen
- insgesamt hoher Eigenkapitaleinsatz vorteilhaft
Zum Kaufobjekt:
- Am zu kaufenden Objektwert dürfen keine Zweifel aufkommen
- bei vermieteten Objekten muss die Ertragswertvorschau positiv ausfallen
Knockout-Kriterien bei der Kreditvergabe während der Probezeit sind beispielsweise negative Schufa-Einträge wie eidesstattliche Versicherung oder ein laufendes Insolvenzverfahren.
Diese Risiken bestehen bei einer Baufinanzierung trotz Probezeit
Zumeist beträgt die Probezeit bei Arbeitnehmern sechs Monate. Nach dieser Zeit tritt der gesetzliche Kündigungsschutz in Kraft. Und genau diese Probezeit ist es, die für Arbeitnehmer das große Risiko birgt, entlassen zu werden. Sollte nach einer solchen Kündigung nicht sehr schnell eine neue Arbeitsstelle gefunden werden, sind auf jeden Fall Einkommenseinbußen zu erwarten – die Darlehensrückzahlung wäre somit gefährdet. Hierbei wäre von dieser nachteiligen Bonitätslage dann auch das Kreditinstitut betroffen – Vermögensverluste durch notleidende Kredite sind beim Risikomanagement der Banken zwar mit einkalkuliert, sollen allerdings tunlichst vermieden werden.
Gerade, weil das Risiko bei einer Kreditvergabe an Arbeitnehmer erhöht ist, lassen sich die Darlehensgeber dieses durch Zinsaufschläge bezahlen. Für den Kreditnehmer können die Baufinanzierungszinsen höher ausfallen, als dies bei einer „normalen“ Kreditbeantragung der Fall wäre.
Ausnahmen bei der Baufinanzierung mit einer Probezeit
Wenn hier überhaupt Ausnahmen gemacht werden, dann ist dies oft bei Beamten, die sich noch in der Probezeit befinden. In den seltensten Fällen kommt es vor, dass Beamtenanwärter nicht in den Staatsdienst auf Lebenszeit übernommen werden. Selbst wenn der Beamtenstatus, aus welchen Gründen auch immer, nicht gewährt werden sollte, werden Anwärter in der Regel in den Status einer Beschäftigung im öffentlichen Dienst versetzt – und dies mit der nahezu identischer Sicherheit für die Bank.
Auch durch die Aufnahme eines Mitverpflichteten bei der Immobilienfinanzierung kann diese trotz Probezeit möglich werden. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn das Einkommen eines der Kreditnehmer bei einer partnerschaftlichen Kreditaufnahme ausreichend ist, um die Kreditraten alleine und aus eigener Kraft tragen zu können. Zumeist ist dies bei Eheleuten der Fall. Weiterhin ist die Finanzierung in der Probezeit einfacher zu bewerkstelligen, wenn es sich um einen Antragsteller handelt, der sich durch den Arbeitsplatzwechsel in Sachen Gehalt deutlich besser stellt. Auch dann sind die Chancen auf eine Darlehensgewährung größer. Hier helfen oft beide Arbeitsverträge als Nachweis der Bonitätsverbesserung.
Grundsätzlich können Sie Geldgeber dazu motivieren einer Finanzierungsanfrage während der Probezeit zuzustimmen, wenn Sie die Risiken durch folgende Maßnahmen reduzieren:
Sie nehmen einen weiteren Darlehensnehmer in den Kreditvertrag auf. Dieser muss sich in einem guten, bonitätsstarken Arbeitsumfeld befinden oder mit einem ausreichenden Gehalt ausgestattet sein. Ebenso kann durch Zusatzsicherheiten, wie zum Beispiel die Benennung eines zahlungskräftigen Bürgen, durch die Guthabenabtretung von Lebensversicherungs- oder Bausparverträgen sowie einer Beleihung von weiteren Immobilien die Kreditvergabe beeinflusst werden. Ebenso können auch Dritte gewisse Zusatzsicherheiten mittels dinglicher Sicherung durch Liegenschaften, die sich in ihrem Besitz befinden, zur Verfügung stellen.
Achtung:
Sie erhalten grundsätzlich immer dann eine attraktivere Baufinanzierungskondition, wenn Sie sich in einem Festangestelltenverhältnis befinden. Daher ist es immer von Vorteil, wenn Sie den Kauf Ihrer Immobilie ein wenig nach hinten verschieben, sofern Sie sich noch in der Probezeit befinden. Sollten Sie Befürchtungen haben, dass Ihnen Ihr Wunschobjekt von einem anderen Käufer vor der sprichwörtlichen Nase weggeschnappt würde, sprechen Sie mit Ihrem Immobilienverkäufer. Hierbei kann ein notariell beglaubigter Vorvertrag geschlossen werden, bis Ihre Probezeit beendet ist.
So haben Sie die Sicherheit, dass der Erwerb Ihres Wunscheigenheims gesichert ist. Eines muss hierbei auf jeden Fall vermieden werden: den Kaufvertrag in endgültiger Form beim Notar zu schließen. Diese Vorgehensweise kann massive Kosten nach sich ziehen, wenn beispielsweise aus der Anstellung in der Probezeit kein festes Arbeitsverhältnis wird.
Bevor Sie von der finanzierenden Bank keine endgültige, durch den Grundbucheintrag gesicherte Finanzierungszusage, erhalten haben, kann es sein, dass Sie das beantragte Darlehen nicht erhalten. In diesem Fall kommt es in den meisten Fällen zur Rückabwicklung des Kaufvertrages, was mit immensen Kosten verbunden ist.
Rat bei den Experten einholen ist das A und O
Um stets auf der sicheren Seite zu sein und keine kostenintensiven Fehler zu machen, sollten Sie zunächst mit einem der Experten von Der Baufi Berater einen unverbindlichen und kostenlosen Termin vereinbaren. Unsere Spezialisten unterstützen Sie mit Tipps – Sie erhalten hervorragenden, fachlichen Rat. Auch dann, wenn Ihr Finanzierungsvorhaben bereits während Ihrer Probezeit starten soll.